AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
R.M.S. Stingl Gerhard e.U.

Die unterstrichenen Bedingungen gelten nicht bei Verträgen, die dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen.

 

  1. VERTRAGSBEDINGUNGEN

1.1 Allen unseren Angeboten, Lieferungen und Leistungen liegen nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Ihre Gültigkeit wird auch für den Fall vereinbart, dass ein Kunde unseren Lieferschein oder unsere Auftragsbestätigung nicht unterzeichnet oder nicht erhält. Spezielle Vereinbarungen über Lieferbedingungen, Konditionen, Skonto werden jedem Kunden extra bestätigt.

1.2 Diese AGB gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich nochmals vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Bedingungen wird hiermit widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde für den Widerspruch eine bestimmte Form vorgibt.

1.3 Abweichungen von unseren AGB sind nur wirksam, wenn wir sie im Einzelfalle schriftlich bestätigen. Abweichende mündliche Nebenabreden haben keine Rechtswirkungen.

1.4 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise dem gemeinsamen Willen der Vertragsteile am nächsten kommt.

  1. PRODUKTE

Alle von uns erstellten Unterlagen bezüglich Verarbeitung, Kombination, Zusammenbau und Anordnung unserer Produkte sind lediglich Anwendungsvorschläge ohne verbindliche technische Aussagen für den Einzelfall. Werden verbindliche Auskünfte, insbesondere über bauphysikalische Probleme wie Wärme-, Feuchtigkeits-, Brand- und Schallschutz, Sonnenschutz u. ä. benötigt, so sind gewerbliche Fachplaner, Sachverständig oder Architekten zu beauftragen. Derartige Fachplanungen und Dienstleistungen sind nicht in unserem Leistungsumfang enthalten.

  1. BESTELLUNG

3.1 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen (Vertragsangebot).

3.2 Wir sind berechtigt dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen seit dem Tag des Bestellungseingangs bei uns anzunehmen.

3.3 Die Annahme kann entweder ausdrücklich in Schrift- oder Textform erfolgen oder durch Übersendung der bestellten Waren erfolgen.

  1. LIEFERUNG UND MONTAGE

4.1 Die in der Bestellung angegebene voraussichtliche Lieferfrist ist nicht verbindlich.

4.2 Änderungen einer Bestellung werden von uns akzeptiert, sofern sie für uns durchführbar sind, können aber Preis- und Lieferterminanpassungen zur Folge haben.

4.3 Sofern nicht ausdrücklich eine Gesamtlieferung vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Lieferung auch in Teilen durchzuführen.

4.4 Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich.

4.5 Unvorhergesehene, von uns nicht zu vertretende Lieferhindernisse (Streik, Ausfall von Materialanlieferungen, Unterbindung der Verkehrswege oder sonstige Fälle von höherer Gewalt usw.) berechtigen uns zu einer Verlängerung der Lieferfrist um höchstens zwei Monate.

4.6 Wir liefern bis zur ersten, leicht erreichbaren, ebenerdigen, geeigneten Lagerfläche, die vom Besteller vorzubereiten und zur Verfügung zu stellen ist. Vertragen und Montieren nur bei schriftlicher Vereinbarung gegen Verrechnung.

4.7 Für die freie und gefahrlose Zufahrt (mit 26t LKW, Höhe 4m) bis unmittelbar zur Abladefläche und für die sorgfältige Lagerung der Elemente insbesondere im Hinblick auf Diebstahl, Feuchtigkeitsschäden und Beschädigungen, hat der Besteller zu sorgen. Bei Elementen über 150kg Gewicht hat der Besteller für geeignete Helfer beim Abladen zu sorgen.

4.8 Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass er oder eine Vertretungsperson die Lieferung übernimmt. Die Ware ist bei Ablieferung auf Vollständigkeit zu überprüfen. Beschädigte Verpackungen, Kratzer, Druckstellen, Dellen, Abschürfungen etc. sind bei nicht vollständig verpackter Ware (insbesondere Fenster, Klappläden, Rollläden, etc.) sofort bei Ablieferung bei sonstigem Anspruchsverlust zu reklamieren.

4.9 Nimmt der Besteller die vertragsmäßig bereitgestellte Ware zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht an, sind wir berechtigt vollständige Zahlung zu verlangen und die Einlagerung der Ware und allfällige Neuzustellung auf Kosten und Gefahr des Bestellers vorzunehmen.

  1. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

5.1 Der Besteller hat bei sonstigem Anspruchsverlust jede Lieferung unverzüglich, jedenfalls aber vor Einbau oder Weiterverarbeitung auf sichtbare Mängel zu überprüfen und festgestellte Mängel schriftlich in detaillierter Weise ebenso unverzüglich, spätestens binnen 10 Tagen, zu rügen. Auf die Einrede der mangelnden Rüge können wir uns im Streitfall auch dann berufen, wenn wir sie außergerichtlich nicht erhoben haben.
5.2 Verdeckte Mängel sind bei sonstigem Anspruchsverlust unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen, sofern die Rüge innerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgt.
5.3 Wir können Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung erfüllen. Der Besteller verzichtet auf die Wandlung des Vertrages. Die Verbesserung erfolgt nach unserer Wahl am Lieferort oder im Werk.

5.4
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung und beginnt mit dem Tag der Anlieferung unserer Produkte an der vereinbarten Lieferadresse. Die Geltung von § 924 Satz 2 ABGB wird ausgeschlossen. Ersatzlieferungen oder Mängelbehebungen verlängern, hemmen oder unterbrechen die Gewährleistungsfrist nicht. Rückgriffsansprüche nach § 933b ABGB gegen uns sind ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Mängeln berechtigt den Besteller nicht zur Einrede des nicht erfüllten Vertrages und zur Änderung von Zahlungsbedingungen.
5.5 Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistung.

5.6 Bei Außenbauteilen und Verglasungen kann es bedingt durch äußere Einflüsse zu Tauwasserbildung (z.B. an Rahmen, an beiden Seiten der Verglasung, an Beschlägen, etc.) kommen. Diese äußeren Einflüsse liegen nicht in unserem Bereich, daher stellt Tauwasserbildung keinen Mangel dar.

  1. HAFTUNG

6.1 Schadenersatzansprüche aus Sach- und Vermögensschäden uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. 6.2 Die Höhe der Schadenersatzansprüche ist mit dem Wert der gelieferten Ware (Teilware) beschränkt. Für reine Vermögensschäden haften wir nicht.
6.3 Dies gilt auch für sämtliche vorvertraglichen Schutzbestimmungen unsererseits, etwa Warnpflicht oder Aufklärungspflicht. Für telefonische Auskünfte wird keinerlei keine Haftung übernommen.

6.4 Bei einer Raumluftfeuchtigkeit von über 55% kann es zu dauerhaften Schäden an Holzverbindungen, Glashalteleisten und der Oberfläche kommen. Solche Bedingungen sind zu vermeiden und gehen zulasten des Bestellers.

6.5 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die nach dem Fenstereinbau auftretende Durchbiegung von Überlagern, Stürzen und Decken im Bereich unserer Bauelemente, unabhängig von der Breite, max. 3 mm betragen darf. Bei Überschreitung dieses Wertes gehen sämtliche hieraus resultierenden Beeinträchtigungen und Schäden (z.B. Glasbruch, etc.) zu Lasten des Bestellers.

  1. KOSTENVORANSCHLAG

7.1 Ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich schriftlich, unverbindlich und entgeltlich. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht.

7.2 Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich.

  1. ZAHLUNG

8.1 Neukunden beliefern wir grundsätzlich nur gegen Vorkasse. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in der Höhe 10%. Bei mehrmaligem Zahlungsverzug behalten wir uns vor, nur noch gegen Vorkasse zu liefern. Bei Zahlungsverzug oder Hervorkommen solcher Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers, die unsere Forderungen als nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen lassen (Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Abweisung der Eröffnung mangels ausreichenden Vermögens, Bewilligung eines Exekutionsverfahrens wegen offener Zahlungsverpflichtung), sind wir berechtigt, alle noch offenen Forderungen bei gleichzeitiger Einstellung jeder weiteren Lieferung sofort fällig zu stellen. Zudem kann die Weiterarbeit an laufenden Verträgen des Kunden eingestellt bzw. diese von Vorauszahlungen in angemessener Rechnungshöhe abhängig gemacht werden.

8.2 Bei schuldhaftem Zahlungsverzug werden wir die gesetzlichen Verzugszinsen berechnen. Überdies sind uns in diesem Fall sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen, in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehenden Mahn- und Anwaltskosten zu ersetzen
8.3 Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass alle Zahlungen die er leistet, zuerst auf Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital verrechnet werden.

  1. EIGENTUMSVORBEHALT

9.1 Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderung unser Eigentum, auch wenn sie bereits montiert sind.
9.2
Im Falle der Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts ermächtigt uns der Besteller schon jetzt, den Besitz unserer Ware ohne gerichtliche Hilfe zu entziehen und gewährt uns zu diesem Zweck jederzeitigen freien Zutritt zu unserer Ware.
9.3 Der Besteller hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehalts die Ware in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und uns von allfälligen exekutiven Maßnahmen unverzüglich zu informieren.
9.4 Der Besteller darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und solange er uns gegenüber nicht in Verzug ist, veräußern. Dabei ist er verpflichtet, seinerseits Eigentumsvorbehalt mit dem Drittkäufer zu vereinbaren und tritt diesen schon jetzt an uns ab. Die durch den Weiterverkauf der Ware entstehende Forderung gegen Dritte werden vom Besteller schon jetzt mit allen Nebenabreden bis zur Höhe der uns zustehenden Kaufpreisforderung samt Zinsen und Kosten zahlungshalber an uns abgetreten, wobei wir berechtigt sind, die Abtretung der Forderung offenzulegen.
9.5 Der Besteller verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Das gilt nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.
9.6
Reklamation berechtigt nicht zur Rückbehaltung des Rechnungsbetrages. Für Verbraucher gilt, dass diese nur dann Ihre Zahlung verweigern können, wenn wir die Lieferung nicht vertragsgemäß erbracht haben oder die Erbringung durch eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, die ihnen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mussten, gefährdet ist.

  1. STORNO, RÜCKTRITTSRECHT

10.1 Im Falle eines unberechtigten Vertragsrücktrittes durch den Besteller sind wir berechtigt, entweder den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn, oder eine Stornogebühr von 30% des Auftragswertes zu verlangen, ohne dass wir einen konkreten Schadensnachweis zu erbringen haben.
10.2
Die Stornogebühr unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht

10.3 Rücktrittsrechte für Verbraucher:

Ist die Vertragserklärung nicht in den von uns für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen abgegeben worden, so kann vom Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückgetreten werden.

Es kann binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen der Vertrag widerrufen werden. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem der Besteller oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Im Falle eines Dienstleistungsvertrages beginnt die Rücktrittsfrist ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss R.M.S. Stingl Gerhard e.U., Schwadorf 18/2/2, A-3100 St. Pölten, g.stingl@aon.at mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail oder Rücktrittsformular) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird.

10.4 Ausnahmen des Rücktrittsrechtes:

Das Rücktrittsrecht gilt jedoch insbesondere nicht bei der Bestellung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Wird ausdrücklich – nach Bestätigung der Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechtes – dass wir vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen sollen, verliert der Besteller bei vollständiger Leistungserbringung noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist das Rücktrittsrecht.

Kein Rücktrittsrecht besteht weiters bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert wurde.

Folgen des Rücktritts:

Wird der Vertrag widerrufen, werden alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt des Vertrags bei uns eingegangen ist. Wir können jedoch die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Nachweis erbracht wurde, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Die Kosten der Rücksendung der Ware trägt der Besteller.

  1. SCHUTZRECHTE

11.1 Unterlagen und Zeichnungen sowie von uns erbrachte konstruktive Leistungen und Vorschläge für Detaillösungen, die unseren Kunden zugesandt und überlassen werden, dürfen nur für den eigenen Zweck verwendet werden. Ohne unsere Zustimmung dürfen diese nicht in größerem Maße vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Ebenso dürfen sie nicht zum Gegenstand von Veröffentlichungen ohne unsere Zustimmung gemacht werden.
11.2 Werden unsere Komponenten mit anderen verbaut und hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, wird von uns jegliche Haftung ausgeschlossen.

  1. DATENSCHUTZ

Für die Dauer der Geschäftsbeziehung werden alle Daten wie Name, Anschrift, Lieferprodukte, Liefermengen, Preise, Zahlen, Stornierungen von uns gespeichert bis zum Ende der Geschäftsbeziehung. Die Geschäftsbeziehung endet nur auf schriftlichen Wunsch des einzelnen Kunden, aufgrund dieser schriftlichen Mitteilung werden alle Daten von uns gelöscht. Von dieser Speicherung erhält der Kunde hiermit Kenntnis.

  1. WERBUNG

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Fotos der für ihn hergestellten Werke zu Werbezwecken verwendet werden können. Die Fotos der Gewerke können entweder am Sitz der R.M.S. Stingl Gerhard e.U. oder beim Kunden eingebaut, gefertigt werden.

  1. GERICHTSSTAND

Die Vertragsparteien vereinbaren für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag die Zuständigkeit der Gerichte in St. Pölten. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.